Es galt einmal das deutsche „Reinheitsgebot“ von 1516: Nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser durften zur Herstellung von Bier verwendet werden.
Nun ist aber eine weitere Zutat als „Beigabe“ enthalten:
„Glyphosat“
Gefahrenhinweise:
In deutschen Markenbieren wurde vom Umweltinstitut München eine bis zu 300 fache Überschreitung des für Trinkwasser (0,1 μg/l = 0,1 Mikrogramm pro Liter) geltenden Höchstwertes an Glyphosat festgestellt. Glyphosat ist Hauptbestandteil von sogenannten Herbiziden sprich Pflanzenschutzmitteln und dass weltweit am meißten eingesetzte Unkrautvernichtungmittel, so eben auch in Deutschland.
Die WHO bzw. deren Unterbehörde IARC (Krebsforschung) hat diesen Stoff in 2015 als wahrscheinlich krebserregend eingestuft.
Hier die Liste der getesteten Biersorten/ Brauereien:
Im Jahr 2014 wurden allein in Deutschland auf Äckern und in privaten Gärten/ Grundstücken 5400 Tonnen sprich fünfmillionenvierhunderttausend Liter Glyphosat versprüht.
Deutsche Baumärkte vertrieben/ vertreiben es für den interessierten Privat-Unkrautkiller bis dato und wissen in ihren Produktbeschreibungen nicht einmal zwischen Bioziden und Herbiziden zu unterscheiden. Das allein kennzeichnet schon eine zumindest Fahrlässigkeit bzw. den lockeren unverantwortlichen Umgang mit dem Vertrieb dieser Produkte.
Da kauft sich der Nachbar davon ein paar Liter und verteilt sie großzügig auf seiner Grundstücksfläche, um das Unkraut zwischen den Pflastersteinen zu entfernen. Das „ER“ das dann in sein Haus bzw. Wohnung trägt und sich damit vergiftet ist selbstverschuldet und ok. Das „ER“ aber die direkten Nachbarn/ Haustiere und die freilaufenden Tiere wie Katzen, Hunde, Igel und andere mit vergiftet, erfüllt zumindest auf den Menschen bezogen wohl den Tatbestand schwerer Körperverletzung und ggf. fahrlässiger Tötung.